Bekämpfung von Ratten während der kalten Jahreszeit
Mit Beginn der kalten Jahreszeit muss wieder verstärkt mit Ratten in Wohn- und Wirtschaftsgebäuden gerechnet werden. Der Landkreis Nienburg weist daher daraufhin, dass zur Bekämpfung der Ratten der jeweilige Haus- bzw. Grundstücksbesitzer verpflichtet ist.
Ist der Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer durch die Gemeinde zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden. Ratten sind so zu bekämpfen, dass Menschen, Haustiere und Wild nicht gefährdet werden. Dabei dürfen nur zugelassene Mittel als Giftköder eingesetzt und Verfahren angewendet werden, die den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Werden Rattenbekämpfungsmittel an Orten ausgelegt oder aufgestellt, die anderen Personen zugänglich sind, so ist auf ihren Standort deutlich erkennbar hinzuweisen. Empfehlenswert ist das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen. Ferner soll vor dem Gifteinsatz geklärt werden, ob geschützte Tiere wie zum Beispiel Igel vorhanden sind und gefährdet werden könnten. In solchen Fällen müssten die Köder erhöht aufgestellt werden, sodass sie zwar für Ratten, aber nicht für Igel erreichbar sind.
Um einer Rattenplage vorzubeugen, sollten leicht zugängliche Orte und Stellen an denen Viehfutter oder organische Abfälle lagern, regelmäßig überprüft werden. Die wirksamste Vorbeugemaßnahme ist das rattensichere Bauen, das den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsmitteln unmöglich macht. Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere, die alle Lebensräume besiedeln. Da sie sich schnell fortpflanzen, können sie erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und auch Krankheiten übertragen.
Nähere Informationen erteilen die örtlichen Gemeindeverwaltungen oder der Fachbereich Gesundheitsdienste des Landkreises Nienburg unter Telefon (0 50 21) 967-900.
Mitteilung des Landkreis Nienburg