Umtausch von Führerscheinen schreitet voran – Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe
Landkreis. Der gestaffelte, nach EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine gegen einheitliche, 15 Jahre gültige EU-Ausfertigungen steuert langsam aber kontinuierlich auf die nächste „Deadline“ zu.
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alte Fahrerlaubnis bis zum 19.01.2024 umtauschen. Zum 19.01.2025 folgen grundsätzlich die Jahrgänge 1971 und später. Doch Obacht: Ab Ausstellungsjahr 1999 richtet sich die Frist zum Umtausch nicht mehr nach dem eigenen Geburtsjahr, sondern nach dem Ausstellungsjahr des Dokumentes. Bis 2033 müssen alle Inhaber, deren Führerscheine bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gestaffelt beim Straßenverkehrsamt vorstellig werden. Die genauen Fristen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Alle ab dem 19.01.2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse entsprechen bereits dem neuen EU-Standard.
Der Landkreis bittet insbesondere die Personen, die im kommenden Januar dran sind, sich rechtzeitig einen Termin zu buchen. Dies sollte bevorzugt über die Online-Terminbuchung unter dem Link https://termine.lk-ni.de/TeVIS/ erfolgen. Die Buchung ist drei Wochen im Voraus möglich.
Die Kosten für den Umtausch betragen 30,30 Euro. Diese sind bei Antragstellung zu entrichten. Mitzubringen ist zudem der „alte“ Führerschein, Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein Registerauszug der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht beim Landkreis Nienburg/Weser ausgestellt wurde (Anforderung Karteikartenabschrift).
Eine rechtzeitige Terminabsprache und Neuausstellung des Führerscheins verhindert einen konzentrierten „Run“ mit daraus resultierenden Wartezeiten im Januar. Grundsätzlich ist ein Umtausch für alle Personen, die hierzu bis 2033 verpflichtet sind, auch heute schon jederzeit möglich.
Fristen zum Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der/des Fahrerlaubnisinhabers/in |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Fristen zum Umtausch von Führerscheinen, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |