Zahlreiche Gemeinde- und die Kreisstraße 34 für den Durchgangsverkehr gesperrt

Im Zuge der Baumaßnahmen an der Bundesstraße 214 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Nienburg eine großräumige Umleitung um den Baustellenbereich ausgeschildert. Diese wird von zahlreichen Kraftfahrern leider jedoch nicht angenommen. Dadurch kommt es auf einigen gemeindlichen Straßen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit negativen Auswirkungen auf die Anlieger. Um diese abzumildern hat die Verwaltung die Sperrung einiger besonders betroffener Gemeindestraßen beantragt. Der Landkreis Nienburg hat diesem Antrag entsprochen und die Sperrung der nachstehenden Gemeindestraßen sowie der Kreisstraße 34 für den Durchgangsverkehr verfügt. Hier in Auszügen der Inhalt der Anordnungen:

Sperrung der Gemeindestraße „Glisser Weg“ in Liebenau aufgrund von Umleitungsverkehre durch die Straßenbaumaßnahmen an der B 214

Im Bereich der Einmündung zur Gemeindestraße „Glisser Weg“ kommend von der K 29  wird zur Eindämmung der Umleitungsverkehre aufgrund der Vollsperrung der B 214, die Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen 1028-32 (Anlieger bis Baustelle frei) angeordnet.

Sperrung von Gemeindestraßen in der Gemeinde Wietzen aufgrund von Umleitungsverkehre durch die Straßenbaumaßnahmen an der B 214

Im Bereich der Einmündung zu folgenden Gemeindestraßen von der B 6 kommend  werden zur Eindämmung der Umleitungsverkehre aufgrund der Vollsperrung der B 214, die Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) angeordnet.

Das Verbot gilt für folgende Gemeindestraßen:

> Halenbecker Straße

> Staffhorster Straße

> Forststraße

> Heidestraße

> Pietschstraße

> Bergerhöper Weg

Sperrung der K 34 in der Gemeinde Wietzen aufgrund von Umleitungsverkehre durch die Straßenbaumaßnahmen an der B 214

 Im Bereich der Einmündung der K 34 kommend von der B 6 (siehe Link), wird zur Eindämmung der Umleitungsverkehre aufgrund der Vollsperrung der B 214, die Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) angeordnet .

Die Sperrung dient zum Schutz der anl. Gemeindestraßen vor Schäden u.a. durch Begegnungsverkehre und Schwerlastverkehre.

 

Bleibt zu hoffen, dass die Verkehrsteilnehmer die nunmehr angeordneten Maßnahmen beachten.