Lebensraum respektieren – Gemeinde Linsburg geht beim Schutz von Wegeseitenrändern voran

Landkreis. Sie sind Jahr für Jahr im Frühsommer ein polarisierendes Thema im ländlichen Raum: Wegeseitenränder. Sie dienen einerseits als Lebensraum und Rückzugsort für diverse Tier- und Pflanzenarten, weshalb sie einen unstrittigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt darstellen und möglichst lange unangetastet bleiben müssen. Andererseits fühlen sich nicht zuletzt einige Straßenverkehrsteilnehmer und Landwirte von ihnen gestört, weil sie gelegentlich die Sicht einschränken oder beim Befahren und Bestellen von Feldern stören.

Ein Vorzeigeprojekt im Umgang mit Wegeseitenrändern ist in der Gemeinde Linsburg zu beobachten.

Dies wurde jüngst vom stellv. Gemeindebürgermeister Markus Frick, dem zuständigen Förster Jörg Brüning sowie Landwirt Heinrich Wedel mit dem Fachdienst Naturschutz des Landkreises vor Ort erörtert.

So sorgen die ortsansässigen Landwirte untereinander für eine Pflege der Wegeseitenränder im Sinne von Flora und Fauna. Gemäht wird frühestens zum 15.Juli eines Jahres, nach Möglichkeit auch gerne so spät wie möglich. Hier versucht man, ohne Hilfe des Bauhofes auszukommen, was der Gemeinde aufgrund des Abrechnungsverfahrens nach angefallenem Aufwand auch Gelder einspart. Dieses Verfahren läuft nach Angaben der Beteiligten reibungslos, kein Landwirt fühlt sich in seiner Bewirtschaftung gestört.

Die Politik wird durch einen jährlich tagenden, inoffiziellen Ausschuss ins Boot geholt, der neben den Landwirten auch jeweils einen Vertreter der politischen Parteien umfasst.

Den Stein des Anstoßes gab vor einigen Jahren Samtgemeindebürgermeister Knut Hallmann, der sich persönlich für die Pflege der Wegeseitenränder einsetzte. Auch aus diesem Grunde ist die Situation über Linsburg hinaus in der gesamten Samtgemeinde Steimbke als überdurchschnittlich anzusehen.

Eine Pflege und Bewirtschaftung der Wegeseitenränder im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist jedoch nicht überall im Kreis selbstverständlich und teilweise sicher sogar als problematisch anzusehen.

Aufgrund dessen verweist der Fachdienst Naturschutz auf die weiterhin bestehenden Regeln in dieser Sache: So ist es beispielsweise verboten, wild lebenden Tieren, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder ihre Entwicklungsmöglichkeiten in der Natur zu beschädigen oder zu zerstören. Zu diesen Tierarten gehören auch alle europäischen Vogelarten. Sie alle dürfen während der Fortpflanzungs-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderzeiten nicht gestört werden. Damit die Wegeseitenränder ihre Aufgabe als Rückzugsort für sie erfüllen können, müssen sie adäquat gepflegt werden. Dazu gehört, dass auf den Einsatz von Spritz- und Düngemittel ebenso verzichtet wird, wie auf unnötiges Befahren. Außerdem ist es wünschenswert, dass möglichst nicht gemulcht wird und ein gegebenenfalls notwendiges Mähen abschnittsweise erfolgt.

Vor allem in Naturschutzgebieten können weitergehende Bestimmungen gelten.

Um einen Beitrag zur ungestörten Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt zu leisten, sollte eine Mahd daher möglichst spät im Jahr erfolgen, also Ende Juli, Anfang August. Sollte eine Mahd wegen der Verkehrssicherheit im sensiblen Bereich der Schulwege oder verkehrswichtiger Straßen früher notwendig sein, kann dies ausnahmsweise ab Anfang Juni stattfinden, wenn sie auf die notwendige Länge und Breite der Streckenabschnitte begrenzt wird.

Nähere Informationen gibt es beim Fachdienst Naturschutz des Landkreises Nienburg (05021/967-875) oder bei den jeweiligen Samtgemeinden.

Bildbeschreibung: Linsburger Vorreiter in Sachen Wegeseitenränder v.l.n.r.: Landwirt Heinrich Wedel, stellv. Gemeindebürgermeister Markus Frick, Förster Jörg Brüning

PM / Foto LK Nienburg