Bußgeld bei Nutzung einer Blitzer-App durch Beifahrer?
Das die Nutzung sog. Blitzer-Apps verboten ist, dürfte beinahe jedem bekannt sein. Kann sich ein Autofahrer, der eine verbotene Blitzer-App nutzt und dabei erwischt wird, mit dem Argument herausreden, das Gerät gehöre seiner Beifahrerin (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023, Az. 35 Ss 9/23)?
Blitzer-App in Betrieb auf Mittelkonsole
Der Fahrer eines Pkw fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und wurde von einer Polizeistreife angehalten. Auf der Mittelkonsole seines Autos lag ein Smartphone mit einer eingeschalteten App, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnt (sog. Blitzer-App). Die Polizeibeamten brachten das Benutzen der Blitzer-App zur Anzeige. Wegen des unerlaubten Nutzens der App verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro.
Der Fahrer wandte sich an das OLG Karlsruhe mit der Begründung, das Smartphone gehöre seiner Beifahrerin, die auch die App aktiviert und benutzt hatte.
Benutzen der Blitzer-App ist verboten
Das Oberlandesgericht prüfte § 23 Abs. 1c StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“
Unstreitig ist das Smartphone mit der installierten Blitzer-App ein technisches Gerät, welches dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, erkannte das Oberlandesgericht und befasste sich dann mit dem Argument des Beschuldigten:
Ein verbotenes Verhalten liegt nicht nur dann vor, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten Blitzer-App, soweit der Fahrer die Warnfunktion der App nutzt. Davon ist eindeutig auszugehen, entschied das Oberlandesgericht und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Ergebnis: Gericht bestätigte Geldbuße
Das Gericht bestätigte die Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Bericht mit freundlicher Genehmigung des WKA-Verlag. Autor Uwe Schmidt (unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)
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