Protokoll der Sitzung des Rates der Gemeinde Marklohe am 13.Februar 2023 (öffentlicher Teil)

Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung  

Bürgermeister (BM) Cord-Henning Kirchmann begrüßt die anwesenden Ratsfrauen/Ratsherren, den Gemeindedirektor (GD) Wilfried Imgarten und den stellv. Gemeindedirektor (stellv. GD) Matthias Sonnwald, sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Die ordnungsgemäße Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit wird festgestellt, die Tagesordnung einstimmig angenommen.

Genehmigung der Niederschrift vom 17.01.2023 

Die Genehmigung des o. g. Protokolls wird beschlossen.

Bericht des Gemeindedirektors 

GD Imgarten teilt mit, dass in der Gemeinde Marklohe derzeit 49 Flüchtlinge untergebracht seien, 18 davon stammen aus der Ukraine. Derzeit steht noch Wohnraum für 11 Personen zur Verfügung. Insgesamt sind in der Samtgemeinde Wese-Aue derzeit 204 Flüchtlinge untergebracht. Weitere 144 Personen werden in diesem Halbjahr noch erwartet. Um eine Unterbringung in Sammelunterkünften zu vermeiden, benötigt die SG Weser-Aue noch weitere Unterkünfte. Unterkunftsmeldungen werden gerne entgegengenommen.

GD Imgarten teilt mit, dass die BAWN Elektrogerätecontainer aufstellen wird. Als Standorte wurden der REWE-Markt und die Feuerwehr Lemke genannt.

Einwohner-/Einwohnerinnenfragestunde 

Herr Schich erkundigt sich, ob die Sulinger Straße als Tempo 30-Zone deklariert werden könne, da es sich hierbei um einen Schulweg handelt. Auch der Lärmschutz sei als Begründung zu nennen.

Stellv. GD Sonnwald erklärt, dass die Sulinger Straße zur Gemeindestraße runtergestuft wurde. Es handelt sich um eine sogenannte Sammelstraße, die Verkehr in die Wohngebiete bringt bzw. zum Ortsausgang. Eine verkehrsbehördliche Anordnung durch die Polizei bzw. den Landkreis sei notwendig für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone. Große Hoffnung könne er, was die Einrichtung anbelangt, nicht machen. Derzeit warte man noch auf angekündigte Verkehrsschauen.

Wahl einer stellvertretenden Bürgermeisterin / eines stellvertretenden Bürgermeisters gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG i.V.m § 81 Abs. 2 NKomVG hier: Nachrückerin oder Nachrücker für Ratsfrau Siegmund  

BM Kirchmann erläutert kurz den Sachverhalt.

Ratsfrau Siegmund schlägt Ratsfrau Rita Schnitzler als stellv. Bürgermeisterin vor.


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Marklohe wählt folgendes Ratsmitglied zur stellvertretenden Bürgermeisterin: Ratsfrau Rita Schnitzler Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2020

Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 

GD Imgarten fast den Sachverhalt der Beschlussvorlage zusammen und berichtet über den Inhalt des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA hat insgesamt keine Beanstandungen, sodass der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung erteilt werden kann.


Beschluss:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird gemäß § 129 NkomVG beschlossen.
  2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 785.196,27 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 91.186,69 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  4. Der Gemeindedirektorin wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung erteilt.

Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaik; hier: Auswahl der für eine Bauleitplanung weiter zu bearbeitenden Flächen  

Stellv. GD Sonnwald erklärt ausführlich den Sachverhalt der Beschlussvorlage und betont den Eingang von Anträgen. Er weist auf die kommunalen Richtlinien hin, die für die Gemeinde Marklohe eine Ausweisung von max. 13 ha vorsehen.

Ratsherr Heckmann, Ratsherr Eggers und Ratsherr D. Seebode teilen die Unterstützung ihrer Fraktionen mit.

Ratsherr Hille sieht das Thema Freiflächen-Photovoltaik in Bezug auf den Flächenfraß eher kritisch. Er weist darauf hin, dass auch auf vielen Dächern kommunaler Liegenschaften PV-Anlagen möglich seien.


Beschluss:

1.

Die Gemeinde Marklohe sieht für eine weitere Bearbeitung zur Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen folgende Anträge/Anfragen vor:

Antrag    18   Oyle   Flur 12, Flurstück 41   12,5 ha

Antrag    19   Oyle   Flur 12, Flurstück 4/2   3,8 ha

2.

Trotz deutlicher Beeinträchtigung von Schutzgütern nach der Rahmenrichtlinie „Photovoltaik – Freiflächenanlagen“ der Samtgemeinde Weser-Aue 2022 wird eine weitere Bearbeitung aus wichtigem Grunde auch für folgenden Antrag vorgesehen:

Antrag   9    Oyle   Flur 13, Flurstücke 6 u. 7,    Lemke  Flur 10,  Flurstücke 55 u. 56     9,7 ha

3.

Die Gemeinde bittet die Samtgemeinde Weser-Aue, diese Flächen in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen.

4.

Soweit die Flächennutzungsplanung erfolgt, wird eine Bebauungsplanung durch die Gemeinde in Aussicht gestellt, soweit die sich aus der gemeindlichen Rahmenrichtlinie 2022 „Photovoltaik Freiflächenanlagen“ ergebenen Kriterien erfüllt werden.

Die Antragstellenden werden aufgefordert, die entsprechenden Nachweise zu erbringen bzw. Erklärungen abzugeben.

Auftragsvergabe für die Sanierung des Hartplatzes/Kleinspielfeldes/“Käfig“-Platzes bei der Freisportanlage Marklohe

BM Kirchmann verweist auf die Vorberatungen zur Beschlussvorlage und verliest den Beschluss.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die Auftragsvergabe für die Sanierung des Hartplatzes/Kleinspielfeldes/“Käfig“-Platzes an das wirtschaftlich günstigere abgegebene Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter Vorbehalt der Zustimmung des RPAs zu erteilen.

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Ratsherr Kattanek: erkundigt sich nach dem Stand der Planung weiterer aufzustellender Müllkorbe und Vorrichtungen für Hundekotbeutel.

GD Imgarten erklärt, dass sich dieses in Planung befindet, jedoch noch nicht umgesetzt sei.

BM Kirchmann erkundigt sich, ob das Aufstellen weiterer Müllkörbe bei den gespendeten Bänken im Bereich Am Schladen/Am Dobben möglich sei.
 

Einwohner-/Einwohnerinnenfragestunde

Herr Schierholz merkt an, dass er den Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik wichtig findet. Er findet die Begrenzung der ha- Größe mit ca. 8 ha sinnvoll.

Stellv. GD Sonnwald erklärt, dass eine Größe von 8 ha der Zielvorgabe entspricht, damit die Anträge nicht zu groß würden. Die Flächen in den eingegangenen Anträgen sind unterschiedlich in Größe und Lage. So können viele nicht voll umfänglich mit PV bestückt werden, z.B. aufgrund der Nähe zu einem Waldstück etc. Was die Menge des evtl. einzuspeisenden Stromes anbelangt, ist die Einspeisezusage mit den Energieversorgern zu klären. Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage steht nicht im Zusammenhang mit der Einspeisezusage.

BM Kirchmann beendet die Sitzung um 20:20 Uhr.