Geflügelpest bei einem Schwan in Stolzenau festgestellt
Landkreis. Bei einem am 13.02.2023 in der Gemeinde Stolzenau (Wasserfläche am Kieswerk, Langern) verendet aufgefundenen Schwan hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut hat am 28.02.2023 mittgeteilt, dass das hochpathogene Influenza A Virus (H5) nachgewiesen wurde.
Dies ist der erste positive Geflügelpest-Nachweis bei einem Wildvogel im Landkreis Nienburg seit dem 23.04.2021, damals wurde das Virus bei einer Nilgans nachgewiesen.
Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts muss mit derartigen Fällen seit längerem gerechnet werden. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest wird weiterhin als hoch eingeschätzt.
Die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiter verbreitet und in Geflügelhaltungen oder anderen Vogelbeständen Einzug erhält, ist groß.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt werden und unter anderem über den Kot in Hausgeflügelbestände gelangen.
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erinnert daher an die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und ruft zum bestmöglichen Schutz zu einer Verstärkung der Maßnahmen auf.
Kommt es im Bestand zu vermehrten, plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen.
Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (05021-967 113) zu informieren.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten ebenfalls weiterhin gemeldet werden, auch wenn der Nachweis des Erregers hier in der Regel keine veterinärrechtlichen Maßnahmen nach sich zieht.
Text: LK Nienburg