Förderprogramme für Hauseigentümer
Zuschüsse und Darlehen für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, den Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, den Einsatz von erneuerbaren Energien und den Neubau von energieeffizienten Häusern gibt es Förderung vom Staat. Teils als Zuschüsse, teils als Steuervorteile oder zinsgünstige Darlehen. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme.
Neuerungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit Beginn des Jahres gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Reihe neuer Regelungen. Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie die BEG-Einzelmaßnahmen zur Sanierung inklusive der technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und sind am 01.01.2023 in Kraft getreten. Mehr dazu gibt es hier.
Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und startet zum 01.03.2023 als eigenständiger Programmteil „Klimafreundlicher Neubau“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden BEG-Regelungen für den Neubau fort.
Hier geht es zur Seite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/hauseigentuemer/energiesparberatung-pw.php
Quelle: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen