Geschwindigkeitsbeschränkung auf der K 34 in Höhe der Grundschule und des Kindergartens in Wietzen
Das Straßenverkehrsamt des LK Nienburg hat auf Grund eines Antrages der Samtgemeinde Weser-Aue folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnung verfügt:
An der K 34 ( Herrlichkeit ) wird in der Ortslage Wietzen im Bereich der Grundschule und des Kindergartens eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Die Ausweisung ist mittels der Verkehrszeichen 136 (Kinder), 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und einem Zusatzzeichen mit einer zeitlichen Befristung „Mo – Fr. 07.00 – 16.00 (VZ 1042-33 ) vorzunehmen.
Das Ende des geschwindigkeitsreduzierten Bereichs ist mittels
eines VZ 278-30 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) anzuzeigen. Die Standorte der Verkehrszeichen sind im Umkreis von ca. 300 m um die Grundschule und des Kindergartens an geeigneter Stelle an der K 34 einzurichten.
Die erforderlichen Verkehrszeichen werden in Kürze aufgestellt.
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