Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet 31.01.2023
Die im Oktober des Jahres 2022 einmalig eingeräumte Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Hierauf weißt die Finanzverwaltung des Landes hin.
Die im Oktober des Jahres 2022 einmalig eingeräumte Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Hierauf weißt die Finanzverwaltung des Landes hin.