Verwaltungsrat der BA macht sich für Inklusion stark

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 02. Dezember 2022

 

Menschen mit Behinderungen haben es immer noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Sie brauchen länger, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am dritten Dezember rufen die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu auf, sich weiterhin aktiv für Inklusion stark zu machen.

 

Die Abgangsrate beschreibt in einer Quote, wie viele Personen von 100 Arbeitslosen des Vormonats eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden konnten. Während sie bei allen Arbeitslosen im Oktober bei 6,3 lag, betrug sie bei Menschen mit Schwerbehinderung nur 3,1. Die Dauer der beendeten Arbeitslosigkeit betätigt diese Tendenz, sie lag bei allen Arbeitslosen bei 155 Tagen, bei Menschen mit Schwerbehinderung hingegen bei 194 Tagen. Gleichwohl stieg die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren kontinuierlich, seit 2009 immer um zwei bis drei Prozent. Seit 2014 liegt sie über 1 Millionen, zuletzt in 2021 lag sie bei 1,11 Millionen. Dieser Wachstumstrend wurde allerdings in dem von der Corona-Pandemie stark betroffenen Jahr 2020 gestoppt.

 

Christina Ramb, Vorsitzende des Verwaltungsrats der BA betont, dass viele Unternehmen das Potenzial von Menschen mit Schwerbehinderung längst erkannt haben: „Inklusion ist in der Arbeitswelt eine Chance für alle Beteiligten. Mehr als 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit ihren Jobcentern und Arbeitsagenturen, Brücken in Ausbildung und Beschäftigung zu bauen und Beschäftigte in den Betrieben zu halten.“

 

Anja Piel, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats, betont: „Menschen mit Behinderungen sind häufig sehr gut ausgebildet und haben eine Chance am Arbeitsmarkt verdient. Inzwischen ist aber fast jeder zweite arbeitslose Mensch mit einer schweren Behinderung länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Das muss sich ändern: Die erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt kann einen Beitrag dazu leisten, die Fachkräftelücke zu schließen. Die BA kann dabei unterstützen und die Beschäftigungsaufnahme oder die Arbeitsplatzausstattung fördern. Es ist höchste Zeit, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beenden.“

 

Betriebe können Informationen über Einstellung oder Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung beim Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter erfragen. Informationen gibt es auch unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen

Am dritten Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit.