Förderung von Photovoltaikanlagen und / oder Batteriespeichern in der Gemeinde Wietzen

Förderanträge können über Antragsvordrucke der Gemeinde Wietzen gestellt werden

Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung und erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in der Tageszeitung „Die HARKE“ ist die Förderrichtlinie der Gemeinde Wietzen auf der Homepage der Samtgemeinde Weser-Aue veröffentlicht worden.

Auch kann von nun an der amtliche Antragsvordruck über die Homepage der Samtgemeinde Weser-Aue heruntergeladen werden und kann über diesen Antragsvordruck ein Förderantrag gestellt werden.

Die Gemeinde Wietzen fördert die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und / oder Batteriespeichern für Privathaushalte mit einem anteiligen Zuschuss.

Die Förderhöhe beträgt bei Photovoltaikanlagen für jeden angefangenen kWp 100,00 € und ist begrenzt auf maximal 1.000 € je Förderfall.

Batteriespeicher werden für jede angefangene kWh-Speicherkapazität mit 200 € gefördert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 € je Förderfall.

Die gesamten Haushaltsmittel der Gemeinde Wietzen für diese Förderung sind pro Jahr auf max. 20.000 € begrenzt. Die Förderung ist vorbehaltlich der Haushaltslage vorerst bis zum 31.12.2024 aufgelegt.

Näheres zu dem Förderprogramm selber samt dem gesamten Verfahrensweg ist der Förderrichtlinie der Gemeinde Wietzen zu entnehmen. Auch kann von nun an der Antragsvordruck „Anmeldung des Vorhabens“ als pdf-Datei von der Homepage der Samtgemeinde Weser-Aue heruntergeladen werden. Für Antragsteller (m/w/d) ist zu beachten:

Der Antragsvordruck ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und schriftlich oder per email einzureichen an: Gemeinde Wietzen, Rathausstraße 14, 31608 Marklohe

oder per E-Mail an: gemeindeentwicklung@weser-aue.de

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordrucke („Windhundprinzip“). Es wird der Versand per Email empfohlen, da hierdurch ein Zeitvorteil besteht und die Samtgemeindeverwaltung / Gemeinde Wietzen exakt den Zeitpunkt des Eingangs der email dokumentieren kann.

Anträge, welche nach Ausschöpfung der jährlichen Fördermittel eingehen, werden von der Gemeindeverwaltung an den Antragsteller zurückgesandt. Eine Antragstellung im folgenden Haushaltsjahr ist unter Einhaltung der Förderrichtlinie möglich.

 

Abschließend noch ein Hinweis, damit keine förderschädlichen Fakten für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn geschaffen werden:

Die Maßnahme muss vor Beginn bei der Samtgemeindeverwaltung / Gemeinde Wietzen beantragt werden, (und zwar auf Grundlage des vorgesehenen Antragsvordrucks, der vollständig auszufüllen und zu unterschreiben ist).

Erst nach Zustellung des Bestätigungsschreibens der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Gemeinde darf mit der Maßnahme begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme ist der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. Hierzu zählt u.a. auch schon die Bestellung einer Anlage.

Bereits vor einer schriftlichen Bestätigung (der grundsätzlichen Förderfähigkeit) der Gemeinde bestellte oder gekaufte Anlagen sind somit nicht förderfähig.

Text: Christian Alvermann, Wirtschaftsförderer Zweckverband Linkes Weserufer