POL-NI: Landkreise Nienburg/Schaumburg: Achtung bei vermeintlichen Schnäppchen aus dem Internet

(Haa) Bei einem besonders guten Angebot im Internet sollte man besser zweimal hinsehen, denn es kann sein, dass man an einen sogenannten Fake-Shop gerät.

Fake-Shops sind täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen im Internet. Mit Abbildungen von Produkten, dazugehörigen Informationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum sind diese auf den ersten Blick schwer zu erkennen.

In der vergangenen Woche kaufte ein 69-jähriger Mann aus Wölpinghausen in Internet einen Poolroboter. Das Gerät sollte knapp über 100EUR kosten. Scheinbar ein Schnäppchen. Was der Rentner jedoch nicht wusste, war, dass der Online-Shop, bei dem er das Reinigungsgerät bestellt hatte, ein sogenannter Fake-Shop war.

Der 69-Jährige überwies den Betrag auf ein französisches Konto und wartete dann auf den Erhalt seiner Ware. Als diese nach gut einer Woche nicht eingetroffen war, recherchierte er nach dem Händler und stieß auf die Information, dass es sich bei diesem um einen Fake-Shop handelte. Der Onlineshop selber war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Internet zu finden.

Der Wölpinghausener erstattete Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizeistation Hagenburg.

Die Polizei gibt zum sicheren Einkauf im Internet folgende Tipps:

   - Vermeiden Sie Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den 
     Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des 
     Produkts bei anderen Anbietern sowie dem Händler vor Ort 
     vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit niedrigen 
     Preisen.
   - Informieren Sie sich über den Anbieter: Geben Sie den Namen des 
     Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie 
     negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich
     nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In 
     vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter
     Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
   - Wählen Sie immer sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung 
     kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte 
     Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig 
     gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene 
     Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie
     beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder 
     paysafecard.
   - Sollten Ihnen beim Einkauf Zweifel an der Echtheit des 
     Onlinehändlers aufkommen, dann sollten Sie das gewünschte 
     Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

Wenn Sie bereits von Internetbetrug betroffen sind, dann gibt die Polizei Ihnen folgende Handlungshinweise:

   - Wenn Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, 
     informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung
     rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten 
     Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten 
     (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den 
     Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
   - Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, 
     Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für 
     Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
   - Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten 
     Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei 
     wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche
     Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland 
     agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen 
     lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent 
     vorangetrieben werden.

Rückfragen bitte an:

Julia Haase
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG

Telefon: 05021 9778204
Mobil: 0151 16377290
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PM Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg