Landkreis Nienburg erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Beregnung in den Nachmittagsstunden

Landkreis. Aufgrund niedriger Grundwasserstände hat der Landkreis Nienburg eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Beregnung in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr bei Temperaturen über 24 °C erlassen. Die Verfügung ist befristet bis zum 30.09.2022.

Die Einschränkung gilt für die Beregnung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten oder Sportanlagen mit Großflächenregnern und Rasensprengern. Untersagt werden Wasserentnahmen aus Brunnen sowie aus der öffentlichen Wasserversorgung. Dies gilt auch für bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse. Ob die zulässige Temperatur überschritten und damit die Beregnung verboten ist, kann auf den einschlägigen Seiten des Internets (z.B. des Deutschen Wetterdienstes DWD) abgelesen werden. Maßgebliche Temperatur ist der jeweilige Messwert des DWD vor Ort.

Grund für die Anordnung sind die anhaltend niedrigen Grundwasserstände im Kreisgebiet. Bereits heute werden an einer Vielzahl von Messstellen die historischen Tiefststände des Trockenjahres 2018 unterschritten und ein Großteil der Grundwasserkörper weist ein Defizit auf.

Um einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken, ist ein sparsamer Umgang mit den Grundwasserressourcen erforderlich. „Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, Wasser zu sparen“, appelliert Erster Kreisrat Lutz Hoffmann. Die Einschränkung der Beregnung mit den genannten Techniken trägt hierzu bei, denn in den Nachmittagsstunden verdunstet zu dieser Jahreszeit ein wesentlicher Anteil des verregneten Wassers ungenutzt.

Die Allgemeinverfügung und deren Begründung ist im Amtsblatt Nr. 20 veröffentlicht worden und kann unter www.lk-nienburg.de/amtsblatt eingesehen werden.

Text: LK Nienburg