Bremsenfallen sind in Schutzgebieten und in geschützten Biotopen nicht zulässig

Erlass regelt Einsatz

Bremsenfallen sind in bestimmten Gebieten nicht zulässig.

Landkreis. Seit einigen Jahren werden sogenannte Bremsenfallen zunehmend in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie locken durch einen sich in der Sonne aufheizenden Gummiball Insekten an, die dann über einen Trichter in ein Fanggefäß fliegen und dort abgetötet werden. Insbesondere bei der Pferdehaltung im Freien kommen Bremsenfallen zum Einsatz, um die Tiere so vor schmerzhaften Stichen von Bremsen zu schützen.

Gemäß dem Erlass des Umweltministeriums vom 14. Mai 2021 soll durch die Unteren Naturschutzbehörden sichergestellt werden, dass Bremsenfallen unter anderem nicht innerhalb von Naturschutzgebieten,  Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (teilweise nur als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen) oder gesetzlich geschützten Biotopen aufgestellt werden. Außerhalb dieser Schutzgebiete soll der Einsatz von Bremsenfallen zeitlich beschränkt möglich sein, und zwar vom 1. Juni bis 15. September eines Jahres.

Zum rechtlichen Hintergrund:
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersagt den direkten Zugriff auf wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten, insbesondere jeden Angriff auf die körperliche Unversehrtheit, der die Verletzung oder Tötung eines geschützten Tieres zur Folge hat. Dabei sind auch der Fang und das Nachstellen mittels Fallen verboten. Darüber hinaus ist es nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten, sofern Tiere mithilfe der Fallen in größeren Mengen wahllos getötet werden.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet dringend um Einhaltung dieser Vorgaben und macht darauf aufmerksam, dass der Anteil der gefangenen und getöteten Insekten, die keine Bremsen sind, bei bis zu 98,5 Prozent liegen kann, darunter besonders geschützte Arten wie zum Beispiel Schmetterlings- und Wildbienenarten. Alternativ könnten insbesondere Pferdehalter auf Alternativen wie Schutzdecken, Kopfmasken oder Reppellents zurückgreifen, um die Tiere vor Bremsenstichen zu schützen.

Nähere Informationen erteilt der Fachdienst Naturschutz des Landkreises Nienburg  unter Telefon (0 50 21) 967-875.

Foto Landkreis Nienburg