Photovoltaik verändert die Landschaft

Vier Hektar große Anlage in Liebenau geplant / Ausbau der Bergstraße geplant

Liebenau. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind als erneuerbare Energieerzeuger erwünscht, um die Klimaziele des Landes zu erreichen. Sie werden aber die Landschaft im Flecken Liebenau und in der gesamten Samtgemeinde Weser-Aue verändern. Jetzt beschäftigte sich der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Fleckens Liebenau mit dem Thema. Der Ausschuss unter Vorsitz von Stefan Reineke (SPD) beschloss eine Rahmenrichtlinie für die Entwicklung und Bebauungsplanung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Sie regelt, wo und unter welchen Bedingungen Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufgestellt werden können. Für den Flecken Liebenau liegt bereits eine konkrete Anfrage für eine Anlage von rund vier Hektar Größe vor, die teilweise in den nach Vorschlag für die Samtgemeinde Weser-Aue vorzusehenden Ausschlussgebieten liegen soll. Mindestens 100 Meter Abstand Nach der Rahmenrichtlinie soll der Mindestabstand zu Wohnbebauung mindestens 100 Meter betragen. Die maximale Bauhöhe beträgt dreieinhalb Meter ab Oberkante des natürlichen, gewachsenen Geländes. Ausnahmen sind für Agrophotovoltaikanlagen vorgesehen. Sie sind ein hoch aufgeständertes System. Die Solarmodule werden dabei bis zu acht Meter hoch montiert, um eine Durchfahrtshöhe von fünf Metern für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu erhalten, unter dem weiter landwirtschaftliche Produktion möglich ist. Nach dem Entwurf des Landesraumordnungsprogramms soll eine Photovoltaik-Offensive vorangetrieben werden und die Vorreiterrolle des Landes im Klimaschutz weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, die Stromproduktion aus Sonnenenergie in Niedersachsen zu vervielfältigen und bis 2040 eine Leistung von 65 Gigawatt zu installieren. Dabei sollen vorrangig bereits versiegelte Flächen und Flächen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand sowie sonstigen baulichen Anlagen in Anspruch genommen werden. „Außerdem sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in dafür geeigneten Gebieten raumverträglich umgesetzt werden“, wie der stellvertretende Samtgemeindebürgermeister Matthias Sonnwald betont. Pflaster statt Schotterpiste Der Freundeskreis Drehleiter Liebenau will die Schotterfläche vor der Fachwerkscheune im Liebenauer Scheunenviertel an der Bergstraße, in der seine OldtimerDrehleiter steht, pflastern. Der Verein will den Fußweg an der Bergstraße bis zu der Fachwerkscheune verlängern und den Bereich zwischen Gehweg und Scheune pflastern. Die Materialkosten auf der öffentlichen Fläche vor der Toreinfahrt will der Flecken Liebenau übernehmen, beschloss der Ausschuss. Kerstin Menze (CDU) sagte, die Bergstraße sei die letzte Schotterstraße im Ort. Der Ausbau sei schon immer vorgesehen. Die Verwaltung hat bereits einen Entwurf vorgeschlagen: Die Fahrbahn soll ab der Sternstraße bis in Höhe der Einfahrt zwischen den Scheunen 4,75 Meter breit gepflastert werden. Danach soll die Fahrbahn nur noch drei Meter betragen. Die Ausbaustrecke ist rund 190 Meter lang. Spurrinnen in der Schulstraße Spurrinnen und abgesackte Fahrbahn: Die Schulstraße ist in einem schlechten Zustand, berichtete Verwaltungsmitarbeiter Udo Bredemeier. Der Ausschuss war sich einig, dass die Schulstraße langfristig grunderneuert werden muss. Durch die Schulstraße fahren auch die Busse zur Schule. „Der zu dünne Straßenaufbau reicht für derartige Belastungen nicht aus“, so Bredemeier. Hinzu komme, dass durch die vielen Fahrbahnverengungen der Schulstraße die Busfahrer zur spurfahrenden Fahrweise gezwungen würden, die eine zusätzliche besondere Beanspruchung mit sich bringe. Auf der Nienburger Straße soll die Geschwindigkeit rund 150 Meter vor der Einmündung in die Pennigsehler Straße bis zum Ortseingang auf Tempo 70 verringert werden, beschloss der Ausschuss. Die Temporeduzierung soll jetzt bei der Straßenbaubehörde beantragt werden. Gegen Sand- und Kiesabbau Ein im Landkreis Nienburg tätiges Sand- und Kiesabbauunternehmen will ein rund 100 Hektar großes Gelände südlich von Liebenau und nördlich von Wellie als Abbaufläche nutzen. Der Knackpunkt: Die Fläche ist im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Nienburg noch nicht als Vorranggebiet ausgewiesen und müsste erst einmal höhergestuft werden. Das lehnt der Flecken Liebenau jedoch ab. Es handelt sich um ein Vorsorgegebiet für die Rohstoffsicherung. Das heißt, die Fläche wird für den Kies- und Sandabbau langfristig gesichert. In absehbarer Zeit soll dort aber nicht abgebaut werden. Wie Sonnwald in der Bauausschusssitzung erklärte, stützt sich der Flecken auf den Bodenabbauleitplan Weser. In diesem wird darauf hingewiesen, dass die Fläche unmittelbar an das Naturschutzgebiet mit Schutzqualität Natura 2000 angrenzt. Durch den relativ geringen Abstand zur Ortslage sei sie auch ein Naherholungsgebiet sowie Optionsfläche für eine Ortsumgehung der L351 mit Priorität vor einem Bodenabbau. Letztlich sei es auch Überschwemmungsgebiet. Vorranggebiete ausschöpfen Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Liebenau stellt den Bereich weitgehend als Fläche für die Landwirtschaft dar. „Die vorhandenen Vorranggebiete sind weder ausgeschöpft, noch ist eine planerische Ausweitung auf zusätzliche Flächen nötig. Allein wirtschaftliche Überlegungen oder Zugriffsmöglichkeiten einzelner Abbauunternehmen auf bestimmte Flächen sollte die insgesamt ausund abgewogene Strategie des RROP nicht unterlaufen“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.

 

Aus DIE HARKE Arne Hildebrandt,