Grundsteuer-Viewer steht schon zur Nutzung bereit

Steuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim Finanzamt bis 31. Oktober

Landkreis. Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer hat dies jedoch schon bald erste Auswirkungen: Sie müssen eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke beim Finanzamt abgeben. Diese Grundsteuererklärung ist ab dem 1. Juli nach gesetzlicher Verpflichtung elektronisch zum Beispiel über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen. Vorher erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Mai/Juni ein Informationsschreiben von ihrem Finanzamt. Darin enthalten sind Informationen und alle Termine für die Erklärungsabgabe. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke werden ein Informationsschreiben erhalten, da auch sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Oktober an das Finanzamt zu übermitteln. Dieser Termin gilt auch für steuerlich beratene Eigentümerinnen und Eigentümer. Insgesamt werden für die Grundsteuererklärung nur wenige Daten benötigt. „Denn Niedersachsen hat sich für das besonders einfache Flächen-LageModell entschieden, das nur wenige Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung erfordert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen. Es seien sowohl Angaben zu dem Grundstück als auch zu den (Mit-)Eigentümerinnen und den (Mit- )Eigentümern zu machen. Ein besonderes Serviceangebot wäre der sogenannte Grundsteuer-Viewer. Die niedersächsische Finanzverwaltung stelle mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm im Internet zur Verfügung, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich seien. Zudem diene er der Erläuterung des Lage-Faktors. Der Grundsteuer-Viewer ist im Internet unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de seit dem 1. Mai freigeschaltet. Lediglich die Wohn- und/oder Nutzflächen müssten selbstständig ermittelt werden. „Diese sind üblicherweise in Mietverträgen, Kaufverträgen, Bauplänen und Ähnlichem zu finden. Sollten keine Unterlagen mehr vorhanden sein, können die Flächen auch durch schlichtes Nachmessen bestimmt werden“, heißt es weiter. Stichtag der Wertermittlung ist der 1. Januar 2022. Alle Angaben bezüglich des Grundstücks sind so zu erklären, wie sie an diesem Tag vorgelegen haben. Der 1. Januar 2022 ist auch maßgeblich dafür, wer die Grundsteuererklärung abzugeben hat: wer an diesem Tag Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer war, ist verpflichtet eine Erklärung abzugeben, selbst wenn das Grundstück mittlerweile veräußert wurde. DH Info Weitere hilfreiche Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen, Checklisten, Erklärvideos sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Interessierte online unter www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

 

Aus DIE HARKE, Foto Pixabay