Weiterhin Maske und 3G im Kreishaus

Die Kreisverwaltung behält ihre bisherigen Schutzmaßnahmen für den Dienstbetrieb zunächst bei.

Die Kreisverwaltung erhält ihre Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. Der Landkreis Nienburg/Weser macht vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen damit von seinem Hausrecht Gebrauch.

Das bedeutet insbesondere, dass es bei

– der 3G-Pflicht für Besucher:innen,
– der Aufrechterhaltung der Schleusenfunktion am Eingang Kreishaus A,
– der FFP2-Maskenpflicht sowie
– dem Einhalten von 1,5 m Abstand zueinander

bleibt.