40 Verfahren gegen „Spaziergänger“

Nienburgs Polizei greift bei Verstößen gegen die Maskenpflicht härter durch

Die Nienburger Polizei hat bei den „Spaziergängen“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen etliche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, schloss Teilnehmer von Versammlungen aus oder erteilte Platzverweise. Damit setzt die Polizei seit Jahresbeginn das um, was Innenminister Boris Pistorius (SPD) angekündigt hatte: Vergehen sollen „niedrigschwellig und konsequent“ geahndet werden. An den ersten beiden Montagen dieses Jahres wurden kreisweit gut 40 Verfahren gegen „Spaziergänger“ eingeleitet.

In Nienburg leiteten Polizisten am Montag 14 Verfahren ein, einen Tag zuvor waren es in Hoya 15 Verfahren. Beim „Spaziergang“ am 3. Januar wurden nach Angaben der Polizei zehn Verstöße in Nienburg geahndet. Die Polizei leitet diese Verfahren ein, der Landkreis ahndet die Vergehen. Bei den „Spaziergängen“ hatten die Teilnehmer größtenteils gegen die aktuelle Corona-Verordnung verstoßen, weil sie keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Bei Kundgebungen gibt es eine Maskenpflicht. Entsprechende Allgemeinverfügungen haben Stadt und Landkreis Nienburg als zuständige Versammlungsbehörden vor gut zwei Wochen erlassen.

Bei den „Spaziergängen“ treffen sich Coronamaßnahmen-Skeptiker an einem im Vorfeld über Social-Media-Kanäle wie Telegram vereinbarten Ort, um gemeinsam gegen die von der Bundesregierung beschlossenen Coronavirus-Maßnahmen zu protestieren. Die Polizei hatte diese „Spaziergänge“ immer zu Kundgebungen erklärt, weil sich daran zuletzt immer mehrere Hundert Menschen beteiligt hatten. Deshalb galt eine Maskenpflicht. Dagegen haben Teilnehmer, teils bewusst, verstoßen: Laut Polizeisprecherin Andrea Kempin unterscheide die Polizei auch, ob ein Vorsatz vorliegt oder nicht. Ein Vorsatz liege dann vor, wenn ein Teilnehmer trotz Aufforderung durch die Polizei, eine Maske aufzusetzen, das nicht macht. Dann könne die Strafe 200 Euro betragen. Bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit 100 Euro plus Verwaltungsgebühren.

Während die Stimmung bei einigen „Spaziergängen“ zuletzt gereizter geworden sei, und auch Polizisten angegriffen wurden, sei nach Angaben der Polizeisprecherin die Grundstimmung bei den Protesten in Stadt und Landkreis Nienburg bislang gleichbleibend. „Wenngleich die ,Spaziergänge‘ weiterhin nicht angezeigt worden sind, verlaufen die Proteste weiterhin zum Großteil friedlich“, sagt Andrea Kempin.

Innenminister Boris Pistorius und Landespolizeipräsident Axel Brockmann hatten um den Jahreswechsel angekündigt, bei Verstößen während der „Spaziergänge“ härter durchgreifen zu wollen. Das setze die Polizei nun um. Beim jüngsten „Spaziergang“ hat die Polizei neun Menschen von der Versammlung in Nienburg ausgeschlossen. Die Betroffenen mussten die Kundgebung umgehend verlassen. Hätten sie dagegen verstoßen, hätte die Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro geahndet werden können. Zudem hat die Polizei zwei Platzverweise erteilt. In zwei Fällen sind die von der Versammlung ausgeschlossenen Teilnehmer der Aufforderung zum Verlassen der Versammlung nicht nachgekommen. Das Strafmaß für einen solchen Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Zudem wurde beim jüngsten Montags-„Spaziergang“ ein Strafverfahren gegen eine Teilnehmerin wegen Widerstandes gegen sowie Beleidigung von Polizisten eingeleitet, nachdem sie zum wiederholten Mal ihre Mund-Nasen-Bedeckung abgesetzt, sich bei der folgenden Polizeikontrolle losgerissen und die Beamten beleidigt hatte.

Aus DIE HARKE