Festsetzung der Gebühren für die Kinderbetreuung in der Samtgemeinde Weser-Aue
Kita-Gebühren in der Samtgemeinde Weser-Aue ab dem 01.01.2022
Aufgrund des Beschlusses des Samtgemeinderates vom 16.12.2021 sind die Gebühren für die Kinderbetreuung ab dem 01.01.2022 wie folgt festgesetzt.
Für die reguläre Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Weser-Aue wird eine Jahresgebühr festgesetzt, die in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird.
Die Teilbeträge werden wie folgt festgesetzt:
Kindergartenkinder (für eine ½ Betreuungsstunde pro Tag) über 8 h | 2,60 € |
Kindergartenkinder (für eine volle Betreuungsstunde pro Tag) über 8 h | 5,20 € |
Krippenkinder (für eine ½ Betreuungsstunde pro Tag) | 3,25 € |
Krippenkinder (für eine volle Betreuungsstunde pro Tag) | 6,50 € |
Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist die von den Sorgeberechtigten beantragte Betreuungszeit.
Für eine zusätzliche Ferienbetreuung in einer Kindertagesstätte wird ab Sommer 2022 folgende zusätzliche Gebühr festgesetzt:
Für einen Tag | 20,00 € |
Für eine Woche | 80,00 € |