Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 6 (Bremer Straße) im Bereich der Ortschaft Wietzen
Nach mehreren Anträgen in den Vergangenheit ist es nun endlich soweit. Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Ortsdurchfahrt Wietzen aus Bremen kommend. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt in Kürze durch die Straßenmeisterei Lemke.
Aufgrund eines Antrags der Samtgemeinde Marklohe wird nach Anhörung der Polizei und unter Beteiligung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Straßenmeisterei Lemke hiermit gem. § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der z. Zt. geltenden Fassung folgende verkehrsbehördliche Anordnung getroffen:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 6 (Bremer Straße) im Bereich des nördlichen Ortseingangs der Gemeinde Wietzen wird in beiden Fahrtrichtungen auf 70 km/h reduziert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist mittels der Verkehrszeichen 274-70 (zulässige Geschwindigkeit 70 km/h) auszuweisen.
Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung ca. 150 m vor der Gemeindestraße „Torfweg“. Ab Ortsausgangstafel in Richtung Bremen ist ebenfalls die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu reduzieren. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierung durch VZ 278 sollte auf gleicher Höhe mit dem Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung eingerichtet werden.