Das Jobcenter übernimmt Kosten für Computer / Tablets für Distanzunterricht
Das Jobcenter im Landkreis Nienburg übernimmt rückwirkend ab 1. Januar 2021 Kosten für Computer und Tablets, die für den pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Anspruch haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die Grundsicherung vom Jobcenter beziehen, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und bislang nicht über entsprechende Geräte im Haushalt verfügen. Berechtigt sind auch Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Vorrangig ist die Ausleihmöglichkeit durch die Schule zu nutzen. Um unnötige Nachfragen zu vermeiden und eine reibungslose Bewilligung zu unterstützen, ist im Vorfeld zu klären, welche Möglichkeiten die besuchte Schule bietet.
Es können in der Regel Kosten bis zu 350,00 Euro pro Kind übernommen werden. Dies beinhaltet Computer, Laptop oder Tablets mitsamt des benötigten Zubehörs, wie zum Beispiel einen Drucker pro Haushalt, Tastaturen oder die Erstbeschaffung für Druckerpatronen. Es werden digitale Endgeräte bewilligt, die für die jeweilige Schule beim Distanz-Unterricht notwendig sind.
Der Antrag ist per Formantrag beim Jobcenter im Landkreis Nienburg zu stellen. Ein Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Ein Informationsblatt für die Antragstellenden können Sie hier herunterladen.
Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Bescheinigung der Schule benötigt, dass kein Gerät ausgeliehen werden kann. Dies wird auf dem Antragsvordruck von der Schule bestätigt. Bevor Sie den Antrag zum Jobcenter senden, ist dieser daher zunächst bei der Schule abzugeben.
Ein Informationsblatt für die Schulen können Sie hier herunterladen.
Sollten Sie nach dem 1. Januar 2021 bereits einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt haben, der abgelehnt wurde oder für den statt des beantragten Zuschusses die Gewährung eines Darlehens angeboten wurde, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter. Wir prüfen dann, ob wir die Kosten rückwirkend erstatten können.
Nach der Anschaffung ist ein Kaufnachweis einzureichen, zum Beispiel der Kassenbeleg oder eine Rechnung. Sie müssen die Geräte nicht von ihrem eigenen Geld kaufen. Es reicht, die Kosten vorab beim Jobcenter im Landkreis Nienburg zu beantragen. Wir kümmern uns darum, dass Sie das Geld dann schnell erhalten, um die Geräte zu beschaffen. Erst danach ist der Kaufbeleg einzureichen.
Fragen beantwortet das Jobcenter im Landkreis Nienburg unter der Telefonnummer 05021 – 907 1100 oder per E-Mail unter JC-Nienburg@jobcenter-ge.de.
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