Umlaufbeschlüsse gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 (NKomVG) des Rates der Gemeinde Balge
Das Umlaufverfahren für Ratsbeschlüsse ist eine Sonderregelung für epidemische Lagen und im § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt.
Gemäß §182 Abs. 2 Nr. 1 (NKomVG) kann zur Bewältigung einer epidemischen Lage auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder einer Vertretung damit einverstanden erklären.
Der Rat der Gemeinde Balge hat folgende Beschlüsse gefasst:
Ausweisung von Wohnbauflächen;
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan nördlich der Gemeindestraße „Grasweg“ in Holzbalge (Vorlage BA/2019/027-1
Der Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2019 für den Bebauungsplan nördlich der Gemeindestraße „Grasweg“ in Holzbalge wird aufgehoben.
Jahresabschluss zum 31.12.2015 (Vorlage BA/2020/022)
1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 51.946,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 180,51 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Der Gemeindedirektorin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Vorlage BA/2020/023)
1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 93.033,39 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Gemeindedirektorin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.