Umlaufbeschlüsse gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 (NKomVG) des Rates der Samtgemeinde Marklohe

Das Umlaufverfahren für Ratsbeschlüsse ist eine Sonderregelung für epidemische Lagen und im § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt.

Gemäß §182 Abs. 2 Nr. 1 (NKomVG) kann zur Bewältigung einer epidemischen Lage auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder einer Vertretung damit einverstanden erklären.

Der Rat der Samtgemeinde Marklohe hat folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresabschluss zum 31.12.2015 (Vorlage SG/2020/039)

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 46.377,75 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -2.754,35 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
4. Der Samtgemeindebürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Vorlage SG/2020/041)

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 134.223,41 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.190,13 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Der Samtgemeindebürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Stellungnahme zum Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung einer Windenergieanlage in Wietzen (Vorlage SG/2020/042)

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 9 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) zum Repowering von 3 Windkraftanlagen durch Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage südlich von Wietzen, westlich der Bundesstraße 6, wird zugestimmt.

Annahme von freiwilligen Zuwendungen (Spenden und Sponsoring) (Vorlage SG/2020/043)

„Der Rat der Samtgemeinde Marklohe beschließt die Annahme der Spenden für die genannten Verwendungszwecke.“

Städtebauförderung;
hier: Fortschreibung Interkommunales integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) (Vorlage SG/2020/044)

1.
Der Rat der Samtgemeinde Marklohe stimmt der Fortschreibung des Interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) in der Fassung vom 11.12.2020 zu.
2.
Eine umfassende Fortschreibung des IEK zur Anpassung an die neue Städtebauförderungsstruktur sowie der in den Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden vorzusehenden Maßnahmen ist in 2021 gemeinsam mit den Samtgemeinden Heemsen, Liebenau und Steimbke vorzubereiten und auszuarbeiten.
3.
Mit der umfassenden Fortschreibung des IEK ist zu prüfen, ob eine Verlängerung der Städtebauförderung im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ beantragt werden kann.