Fusion auch auf Landesebene beschlossen
Das Nds. Innenministerium hat die Verordnung zum Zusammenschluss der beiden Samtgemeinden Liebenau und Marklohe zur neuen
Samtgemeinde Weser-Aue
am 17.12.2020 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung am 18.12.2020 ist die Fusion als solche abschließend rechtlich geregelt.
Nds. GVBl. Nr. 47/2020, ausgegeben am 17. 12. 2020
502
V e r o r d n u n g
über den Zusammenschluss der Samtgemeinden Liebenau
und Marklohe, Landkreis Nienburg (Weser)
Vom 14. Dezember 2020
Aufgrund des § 101 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds.
GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes
vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244), wird nach Anhörung
der Mitgliedsgemeinden sowie ihrer Einwohnerinnen und Einwohner
verordnet:
§ 1
Die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe werden zum
1. November 2021 zu der neuen Samtgemeinde Weser-Aue
zusammengeschlossen.
§ 2
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Weser-Aue sind
der Flecken Liebenau sowie die Gemeinden Balge, Binnen,
Marklohe, Pennigsehl und Wietzen.
§ 3
1Die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe sind mit der
Bildung der Samtgemeinde Weser-Aue aufgelöst. 2Die Samtgemeinde
Weser-Aue ist Rechtsnachfolgerin der Samtgemeinden
Liebenau und Marklohe, soweit nicht in einer Vereinbarung
nach § 101 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
etwas anderes bestimmt ist.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Hannover, den 14. Dezember 2020
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
P i s t o r iu s
Minister
Fusion502
V e r o r d n u n g
über den Zusammenschluss der Samtgemeinden Liebenau
und Marklohe, Landkreis Nienburg (Weser)
Vom 14. Dezember 2020
Aufgrund des § 101 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds.
GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes
vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244), wird nach Anhörung
der Mitgliedsgemeinden sowie ihrer Einwohnerinnen und Einwohner
verordnet:
§ 1
Die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe werden zum
1. November 2021 zu der neuen Samtgemeinde Weser-Aue
zusammengeschlossen.
§ 2
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Weser-Aue sind
der Flecken Liebenau sowie die Gemeinden Balge, Binnen,
Marklohe, Pennigsehl und Wietzen.
§ 3
1Die Samtgemeinden Liebenau und Marklohe sind mit der
Bildung der Samtgemeinde Weser-Aue aufgelöst. 2Die Samtgemeinde
Weser-Aue ist Rechtsnachfolgerin der Samtgemeinden
Liebenau und Marklohe, soweit nicht in einer Vereinbarung
nach § 101 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
etwas anderes bestimmt ist.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Hannover, den 14. Dezember 2020
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
P i s t o r iu s
Minister