Abstandsgebot auch an Himmelfahrt
Corona ist nicht vorbei. Wir sind mittendrin bei der Bekämpfung dieses Virus. Daher müssen auch an Himmelfahrt die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen.
Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Verhalten Sie sich bitte so, dass Sie weder sich noch andere gefährden. Denken Sie auch daran, dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen müssen. Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. Das muss nicht sein! Daher meine Bitte: Halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber umsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund.
Corona