3G-Pflicht für die Rathäuser der Samtgemeinde Weser-Aue

Ab Montag, 13.12.2021 dürfen nur noch geimpfte, genesene oder getestet Personen die Rathäuser der Samtgemeinde Weser-Aue betreten. Der Nachweis ist bei den entsprechenden Sachbearbeiter*innen vor dem Betreten des Büros vorzuzeigen.

Bei getesteten Besucher*innen darf der dokumentierte negative Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 oder der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ein Corona-Selbsttest reicht hier nicht aus.

Die 3G-Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.