Osterfeuer sind anzumelden

Aus gegebenem Anlass weist die Samtgemeinde Marklohe darauf hin, dass sog. Brauchtumsfeuer unbedingt anzumelden sind. Andernfalls drohen unter Umständen Ordnungsstrafen. Entsprechende Anmeldungen nimmt ab sofort die Samtgemeindeverwaltung, Herr Jens Rauscher, Tel. 05021/6025-24 oder per E-Mail jrauscher@marklohe.de entgegen.

Pro Ort oder Ortsteil wird lediglich ein öffentliches Osterfeuer genehmigt. Private Osterfeuer sind nicht zugelassen. Erlaubt ist ausschließlich das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt; andere Materialien wie behandeltes Holz, Sperrmüll oder Abfälle sind als Brennmaterial nicht zugelassen. Ferner müssen die Veranstalter kurz vor dem Abbrennen die Osterfeuer zum Schutz von Tieren, die sich eingenistet haben könnten, umschichten. Mindestabstände zu Grundstücken, Gebäuden,  Verkehrsflächen und Wäldern sind einzuhalten. Die Aufsicht eines Osterfeuers ist eine weitere Auflage für ein ordnungsgemäßes Abbrennen. Ein Osterfeuer muss in wenigen Stunden völlig abgebrannt sein und darf nicht mehrere Tage schwelen; es ist insgesamt so lange unter Aufsicht zu halten, bis das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind.

Die Samtgemeindeverwaltung hält zu den vorstehenden Auflagen und Bedingungen ein entsprechendes Merkblatt vor, dass Sie neben anderen Hinweisen für Ihre Veranstaltung im Rathaus erhalten können.

Foto: OFw Marklohe